Heike Metzner Versicherungsvermittlung in Nürnberg - seit 1987
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Den jährlichen Reifenwechsel müssen Autofahrer in diesem Winter noch stärker beachten als sonst. Denn seit Oktober dürfen nur noch Winterreifen aufgezogen werden, die das Alpine-Symbol (eckiger Berg mit einer Schneeflocke) vorweisen können. Das Alpine-Symbol garantiert verbindliche Qualitäts- und Leistungsstandards. Wer bei Schnee und Eis hingegen noch mit M+S-Winterreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.
Kaskoschutz gefährdet
Auch die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz können erheblich sein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt einem geschädigten Dritten zwar auch bei „falscher Bereifung“ des Verursachers. Der Verursacher selbst muss aber mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.
Beim Kaskoschutz wird es noch kritischer. Wer mit ungeeigneter Bereifung fährt und einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, dass die Versicherung die Leistungen der Voll- oder Teilkaskoversicherung kürzt, im Extremfall sogar komplett verweigert.
Winterreifenpflicht?
Eine allgemeine Winterreifenpflicht gibt es nicht, aber eine situative: Bei Glatteis, Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Winterreifen genutzt werden. Es ist daher immer sinnvoll, bei kalten Temperaturen Winterreifen aufzuziehen, um den vollen Versicherungsschutz im Schadensfall zu erhalten.
Zwei Faustregeln helfen Fahrern bei der richtigen Reifenwahl: Zum einen von „O bis O“, was „Oktober bis Ostern“ als Zeitraum für Winterreifen empfiehlt. Da es auch im November oft noch sehr mild sein oder Ostern sehr früh im Jahr fallen kann, nutzen viele Fahrer die „7-Grad-Regel“: Ist es dauerhaft kälter als 7 Grad, sind demnach Winterreifen angesagt.